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| SHK Spezialist Hagen & Kruse besiegelt Zusammenarbeit mit confido |
| Freitag, 27. Juni 2008 | |
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Der Hamburger SpezialVersicherungsmakler für Sanitär/Heizung/Klima und Bedachung besiegelt seine Zusammenarbeit mit dem Aachener Versicherungsmakler confido.
Hagen & Kruse ist seit 1901 auf den Bereich SHK spezialisiert und bietet auf diesem Gebiet exklusive Versicherungslösungen an. Die Aachener confido Versicherungsmakler KG gehörte laut dem Fachmagazin „Euro“ bereits 2006 zu den 100 besten Finanzberatern Deutschlands. Durch die Zusammenarbeit mit confido, erhalten nun auch Aachener SHK- und Bedachungsunternehmen die Möglichkeit von den Exklusiv-Konzepten aus Hamburg zu profitieren.
So basiert zum Beispiel die von Hagen & Kruse entwickelte Betriebshaftpflichtversicherung streng auf dem „Orientierungsrahmen V“ des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima NRW. Kennzeichnend für das Produkt sind vor allem umfangreiche Leistungseinschlüsse und der Verzicht auf verdeckte Selbstbeteiligungen. Die Qualität einer Betriebshaftpflichtversicherung hängt in großem Maße vom „Kleingedruckten“ ab. Insbesondere bei Großschäden können ungenaue Formulierungen für den Unternehmer existenzgefährdend sein. Häufig steckt dabei der Teufel im Detail. Lautet die Deklaration des versicherten Risikos beispielsweise wie folgt: „Versichert ist …die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauhandwerker – Heizung und Sanitär“, kann dies unter Umständen bei einem Schaden durch die fehlerhafte Montage einer Gasleitung oder bei Bauklempnerei zu Problemen führen. Aufgrund der recht schwammigen Bezeichnung „Heizung und Sanitär“ könnte seitens der Versicherungsgesellschaft eine Diskussion entfacht werden, bis zu welchem Umfang eine Gas-Installation oder Bauklempnerei zu den üblichen Tätigkeiten eines SHK-Betriebes gehört oder nicht. „Sinnvoll ist es daher immer, eine möglichst umfassende und offene Betriebsbeschreibung zu vereinbaren“, empfiehlt Markus Mohr – Geschäftsführer der confido Versicherungsmakler KG. Eine sinnvolle Betriebsbeschreibung um der genannten Problematik vorzubeugen könnte zum Beispiel lauten: „Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten des versicherten Betriebes im Zusammenhang mit Haustechnik, insbesondere Gas und Wasserinstallationen, Heizungstechnik, Klempnerei und verwandte Gewerbe.“ Bei Angeboten zur Betriebshaftpflichtversicherung sind daher neben dem reinen Vergleich von Versicherungsprämien und Versicherungssummen auch immer die Vertragsformulierungen zu prüfen. Hilfestellung gibt es dabei unter anderem von Versicherungsmaklern, Fachanwälten für Versicherungsrecht oder auch von Fachverbänden. So hat der Fachverband SHK – NRW mit dem Orientierungsrahmen V ein seit Jahren hoch angesehenes „Standardwerk“ geschafffen. Sie haben noch Fragen oder wünschen weitere Informationen zu confido oder zu Versicherungsthemen? Gerne versorgen wir Sie als Gastautor mit aktuellen Fachartikeln oder stehen Ihnen für Gespräche und Interviews zur Verfügung. Wir verfügen über eine Vielzahl an Themen, die für Ihre Leser interessant sind. Sprechen Sie uns einfach an. Ihr Ansprechpartner: Markus Mohr - Geschäftsführer - Von-Coels-Straße 161 52080 Aachen Tel.: 0241 / 435 233-0 Fax.: 0241 / 435 233-1 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können SHK Spezialist Hagen & Kruse besiegelt Zusammenarbeit mit confido |
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