| Fachartikel |
| Confido-News |
| Änderungsmitteilungen |
| Schadenmeldungen |
| Anfahrtsbeschreibung |
| Glossar |
|
|
|
|||||||||
| Freitag, 8. Februar 2008 | |
Schadensregulierung in der LandwirtschaftDer Aachener Versicherungsmakler confido warnt vor zu großem Optimismus. Besonders im Bereich der Landwirtschaft herrscht häufig eine langjährige Kundenbeziehung zwischen Landwirt und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Viele Landwirte halten große Stücke auf Ihren Versicherungsvertreter und sind insgesamt sehr zufrieden. Allzu großer Optimismus kann aber schnell ins Auge gehen.
Richtig ist, dass viele Landwirte bei Kleinschäden keinerlei Probleme mit einer Schadensregulierung haben. Warum ist dem so? Folgendes ist wichtig zu wissen:
Viele Versicherungsagenturen haben sogenannte Regulierungsvollmachten. Dies bedeutet, dass die Agentur Schäden bis zu einem gewissen Betrag selber regulieren darf. (Häufig bis zu 1000 Euro oder 2000 Euro. Große Agenturen können aber durchaus auch noch höhere Vollmachten besitzen.) Kommt es nun zu einem Schaden, wendet der Landwirt sich an seinen Vertreter. Liegt der Schaden von der Höhe her innerhalb der Regulierungsvollmacht, gibt es meistens keine Probleme. Das liegt daran, dass der Vertreter an einem Landwirt häufig so viel verdient, wie sonst nur an zehn oder mehr Privatkunden zusammen. Der Vertreter möchte den Landwirt nicht verärgern und reguliert schnell mit seiner Vollmacht.
Situation: Großschaden Im Großschadensfall sieht das meistens völlig anders aus. Da muss der Vertreter die Schadensabteilung einschalten und diese übernimmt die Prüfung und Regulierung des Schadens. Da diese allerdings im Gegensatz zu dem Vertreter kein Eigeninteresse mehr an dem Landwirt als Kunden hat, ist sie deutlich kritischer. Ziel der Schadensabteilung ist es, nach Möglichkeit Zahlungen zu vermeiden. Insbesondere wenn es um erhebliche Summen geht (z.B. bei einem Brand). Von nun an wird jedes Register gezogen, um an einer Zahlung sofern rechtlich irgend möglich vorbeizukommen. Im Kleingedruckten werden Rückzugsmöglichkeiten gesucht, Sachverständige werden beauftragt und die ganze Angelegenheit wird zeitraubend und unangenehm. Langjährige Kundschaft oder die Freundschaft zu dem Vertreter der Gesellschaft nutzt hier gar nichts mehr. Häufig hilft im Großschadensfall nur noch der Gang zum Fachanwalt. Ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung und die Prozessierfreudigkeit der Versicherungsunternehmen ist tatsächlich sehr ernüchternd.
Von diesem Blickwinkel her gibt es also für den Landwirt keinen Grund, aus falscher Loyalität an einer Gesellschaft festzuhalten. Im Großschadensfall wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit bei allen Gesellschaften enorme Probleme geben. Viel wichtiger als der gute Draht zum Vertreter und die langjährige Vertragsbeziehung ist daher die Beratung vor dem Schadensfall. Je besser die Beratung vor dem Schadensfall war und je genauer der Versicherungsschutz ausgewählt und der Antrag gestellt wurde, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg bei einem Schaden. Ein Landwirt sollte sich daher anschauen, welche Kompetenz der einzelne Versicherer im landwirtschaftlichen Bereich hat und wie gut der jeweilige Vertreter ist. Optimal ist ein Vergleich von mehreren Gesellschaften und Tarifbedingungen. Besonders das Kleingedruckte ist aufmerksam zu prüfen. Hilfestellung können dabei insbesondere unabhängige Makler oder Fachanwälte für Versicherungsrecht geben. Sich nur auf die Aussagen eines einzelnen Vertreters zu verlassen, der an einem Vertragsabschluss sein Geld verdienen will, kann sich sonst schnell als Schuss nach hinten erweisen.
Download des Artikels im PDF-Format: |
- Rundbogenhalle günstig versichern
- Trick: Grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung
- Interview: Landwirte verschenken 30 Mio. Euro
- Kfz-Versicherung für Handwerksbetriebe
- Confido-News 01/09: Liegt die Krise hinter uns?
- Versicherungskosten effektiv senken
- Forderungsausfälle wirksam versichern
- Transport-Risiken im Werkverkehr korrekt absichern
