Dienstag, 1. Juli 2008

Transport-Risiken im Werkverkehr korrekt absichern

Speziell bei mittelständischen Handwerksunternehmen stellen die in den Service- und Montagefahrzeugen transportierten Güter hohe Unternehmenswerte dar. Wie sinnvoll die finanzielle Absicherung dieser Werte gegen Zerstörung oder Abhandenkommen ist, haben mittlerweile die meisten Betriebe erkannt. Immer mehr Gesellschaften locken daher mit „Rundum-Firmen-Policen“, die auch das Transport-Risiko absichern sollen. 

Häufig gehen diese Kompakt-Versicherungen allerdings am eigentlichen Bedarf der Betriebe vorbei und beinhalten ungewollte Deckungslücken. Im Schadensfall muss der überraschte Versicherungsnehmer dann teilweise finanzielle Belastungen selber tragen.

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Werkverkehr Autoinhalt VersicherungWas sollte versichert sein?

Wer den Abschluss einer Werkverkehrversicherung, auch Autoinhaltsversicherung genannt, in Betracht zieht, sollte darauf achten, dass wirklich für alle Güter Versicherungsschutz besteht, die zu eigenen unternehmerischen Zwecken transportiert werden. Dazu gehören nicht nur die Waren für die Kunden, sondern regelmäßig auch das eigene Werkzeug, die Maschinen und die Ausrüstung. Um spätere Diskussionen mit dem Versicherer zu vermeiden, sollte die Definition der versicherten Güter möglichst weit gefasst und umfangreich im Antrag dokumentiert werden.

Eine gute Werkverkehrversicherung (Autoinhaltsversicherung) wird bei nachstehenden Schäden an den transportierten Gütern leisten:

•    Unfall des Transportmittels
•    Brand, Explosion,
•    höhere Gewalt (Naturereignisse)
•    Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
•    Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
•    Raub und räuberische Erpressung
•    Unfälle bei der Be- und Entladung

Weitere Fragen die bei der Wahl der richtigen Versicherung beachtet werden müssen sind: Wer fährt die Firmenfahrzeuge? Welche Fahrzeuge sind eigentlich versichert? Was ist zu tun, wenn weitere Fahrzeuge hinzukommen?
 

 

Häufig zu finden: Erhebliche Ausschlüsse im Kleingedruckten

Die oben genannten Schadensarten werden von den meisten Versicherern in ihren Tarifen eingeschlossen. Problematisch wird das Thema erst durch die Ausschlüsse im „Kleingedruckten. Einige gängige Ausschlüsse werden im Folgenden erläutert.

Diebstahl während der Nachtzeit
Wird z.B. ein längerer Transport für eine Ruhepause über Nacht unterbrochen, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn das Fahrzeug in einer abschließbaren Garage oder auf einem ununterbrochen bewachten Parkplatz abgestellt wird. Da diese Vorrausetzungen auf einer Reise in den seltensten Fällen gegeben ist, hat der Versicherungsnehmer das Risiko komplett alleine zu tragen. Das Risiko lässt sich jedoch über spezielle Deckungserweiterungen (Nachtzeitklausel) einschließen. Diese Klauseln sind aber in jedem Fall zu prüfen, da dort vereinzelt hohe Selbstbeteiligungen gefordert werden.

Abstellen eines beladenen Fahrzeugs am Firmensitz
Versicherungsschutz besteht nur für den Zeitraum, in dem die Güter vom Absendungsort, z.B. dem Lager, entfernt und anschließend unverzüglich an den Bestimmungsort, z.B. Kunden, transportiert werden.

Wird also ein beladenes Fahrzeug, auch wenn nur Maschinen und Werkzeug geladen sind, am Firmensitz vorübergehend abgestellt, besteht für dort entstandenen Schäden (z.B. Diebstahl) kein Versicherungsschutz mehr. Das Risiko lässt sich aber über spezielle Deckungserweiterungen (Domizilklausel) einschließen. Diese Klauseln sollten zwingend dahingehend überprüft werden, ob auch Versicherungsschutz während der Nachtzeit besteht. Denn gerade, wenn die Fahrzeuge regelmäßig nachts am Firmensitz abgestellt werden, steigt das Einbruch- und Diebstahlrisiko.

Abstellen der beladenen Fahrzeuge an den Wohnsitzen des Inhabers oder dessen Mitarbeiter
Häufig werden die Service- und Montagefahrzeuge / Transporter gerade während der Nachtzeit und am Wochenende nicht am Firmensitz, sondern an den jeweiligen Wohnsitzen der Mitarbeiter abgestellt. Das Werkzeug, die teuren Maschinen und nicht selten auch die Materialien für die Baustelle am nächsten Arbeitstag befinden sich dann lange Zeit im Fahrzeug und sind einem erhöhten Diebstahlrisiko ausgesetzt.

Versicherungsschutz besteht auch in diesem Fall nicht! Selbst die Domizilklausel bietet keinen ausreichenden Schutz, da es sich um den Wohnsitz, und nicht um den Firmensitz handelt. Nur eine Erweiterung der Domizilklausel deckt auch dieses Risiko ab.


Versicherungssumme und Höchstentschädigung

Ein entscheidender Punkt bei der Definition des Versicherungsschutzes ist die Angabe der Versicherungssumme. Anzugeben ist dabei der Gesamtwert der Ladung, wenn alle zu versichernden Fahrzeuge voll beladen sind.

Häufig ist die maximale Entschädigung je Fahrzeug auf einen bestimmten Wert begrenzt. Die so genannte Höchstentschädigung je Fahrzeug gilt es unbedingt zu kontrollieren. Je nach Art der transportierten Güter, kann dieser Wert schnell überschritten werden. In diesem Fall empfiehlt sich eine Nachverhandlung mit der Versicherungsgesellschaft.


Die Absicherung des Transportrisikos im Werkverkehr über eine Werkverkehrversicherung (Autoinhaltsversicherung) bedarf einer genauen Analyse und Abstimmung auf den Bedarf des Betriebes. Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sollten akribisch auf offensichtliche und versteckte Ausschlüsse und nachteilige Formulierungen geprüft werden. Der im Rheinland und Sauerland vertretene Versicherungsmakler confido empfiehlt eine Überprüfung der bestehenden Verträge durch unabhängige Spezialisten. Dafür bieten sich zum Beispiel Fachanwälte für Versicherungsrecht an oder fachkundige Versicherungsmakler.



Über den Autor:
Herr Maik Siebel ist IHK geprüfter Versicherungsfachmann und leitet in Hemer die Hauptrepräsentanz des Aachener Versicherungsmaklers confido.  Bei Fragen rund um das Thema Werkverkehr oder betriebliche Versicherungen erreichen Sie Herrn Siebel unter:

Confido Versicherungsmakler KG
Herr Maik Siebel
Tel. 02372 901055-0
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