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Versicherungs-Glossar |
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| Kulanz | Teilweise überstrapazierter Begriff, der häufig von Versicherungsvertretern (Ausschließlichkeitsvertreter) in Verbindung mit der Schadenregulierung genutzt wird. Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen eines Vertragpartners und wird als Mittel zur Kundenbindung genutzt. Es sollte äußerst kritisch überprüft werden, ob sich ein Versicherungsnehmer auf das Kulanzversprechen seines Vertreters verlassen kann. Wenn es um finanzielle Existenzen geht, zählt nur dass, was sich zur Not gerichtlich einklagen lässt! Weiteres zum Thema Kulanz bei der Schadenregulierung durch Ausschließlichkeitsvertreter: 1. Sind viele der als Kulanzfälle bezeichneten Regulierungen eigentlich bedingungsgemäße Versicherungsfälle - Werden also lediglich zur Kundenbindung als solche bezeichnet. 2. Endet der Kulanzspielraum bei der Höhe der Regulierungsvollmacht des Vertreters (meist abhängig von der Größe der Agentur). 3. Bei einem bedarfsgerechten und leistungsstarken Versicherungsschutz verliert die Kulanz massiv an Bedeutung. 4. Jede Leistung eines Versicherungsunternehmens wird letzten Endes von den Versicherten über die Prämien finanziert. Kulanzleistungen lassen diese demnach unweigerlich steigen. |
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